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Kommentar zur "Sprache im deutschen Familienrecht"

Manfred Hermanns (Dipl.-Jur.) verfasster Artikel vom 23.12.2012 zeigt in 2023 weiterhin keine Beachtung zu erhalten. #Familiengerichte, unabhängige Organe der Rechtspflege, das #Jugendamt als sachkundige Fachbehörde, Mütter und Väter selbst können der heute zuweilen als diskriminierend oder abwertend empfundenen Bezeichnung keine Beachtung schenken, da die am Verwaltungsakt #Beteiligten desinformiert oder unaufgeklärt bleiben; so werden diese #Beteiligten stigmatisierend als #alleinerziehend bezeichnet.


Die Nationale Armutskonferenz (NAK) ist der Auffassung, dass das Wort #alleinerziehend ein soziales Unwort sei, welches aus dem deutschen #Sprachgebrauch gestrichen werden müsse. Ein Leser in der NZZ kommentierte es sinngemäß, dass die politisch korrekte Sprache sei ein Distinktionsmerkmal, um sich vom einfachen Volk abzuheben und abzugrenzen.


Der #Aufsatz des Ferdinand Kaufmann, der ehemalige Leiter eines Jugendamts war, wurde in der #KindPrax 1990, 20 und #ZfJ 1999,292 veröffentlicht, um #Fachkräfte zu sensibilisieren, dass #Diskriminierung von Elternpersonen zu beenden sei (bereits im Jahre 1999).


Allein #getrennterziehende Eltern werden im Sprachgebrauch weiterhin abwertend betitelt und #stigmatisiert. Der unbestimmte Rechtsbegriff gerade zu inflationär verwendet. Die Wortherkunft und Bedeutungen werden ignoriert, die Haltung und Sichtweise dahinter nicht? »Sprache schafft Wirklichkeit« heißt daher ein #Motto des Elternprogramms „Starke Eltern – Starke Kinder®“ vom DKSB e.V..

Nur weil die Worte aus der #Rechtspraxis und gängigen Rechtssprechung verschwinden, heißt dies noch lange nicht, dass eine mutterzentrierte oder Mütter bevorzugende Haltung und Handlungsweise damit ebenfalls für die Väter endet.




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